Das "Gängelband" ist im Deutschen seit 1716 lexikalisch vertreten. Es bezeichnet das Band, an dem Kinder beim Laufen lernen festgehalten werden. Es ist benannt nach dem seit Luther bezeugten Verb "gängeln" (ein Kind laufen lehren), was aber ebenfalls im übertragenen Sinne angewendet wurde bzw. wird.
Wenn Sie jemand "am Gängelband führt", dann leitet er Sie nach seinem Willen wie ein Kind, das noch nicht allein gehen kann. Man sagt auch "am Gängelband gehen", wenn man sich von fremdem Willen leiten lässt.